Als Alleinverdienerin beziehungsweise Alleinverdiener gelten Sie im Steuerrecht, wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Ehe, Lebensgemeinschaft oder Ihre eingetragene Partnerschaft dauerte im Kalenderjahr mehr als sechs Monate.
- Es wurde für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
- Und Ihre Partnerin oder Ihr Partner hat im selben Kalenderjahr nicht mehr als 6.312 Euro (bis 2022: 6.000 Euro) verdient