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Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gemäß § 10 Denkmalschutzgesetz

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Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gemäß § 10 Denkmalschutzgesetz
(und gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz, sofern das zu erforschende (archäologische) Denkmal unter Denkmalschutz steht)

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung des Antrags einige Beilagen notwendig sind. Diese sind unter dem Punkt „Beilagen“ hochzuladen.

Verpflichtende Beilagen:
- Grabungskonzept/Prospektionskonzept
- Planliche Darstellung der Maßnahmenfläche(n)
- Bestätigung seitens der Verwahrerin bzw. des Verwahrers der zu erwartenden Funde bzw. Darstellung der gescheiterten Bemühungen um eine dauernde Verwahrung

Optionale Beilagen:
- Vollmacht zur Vertretung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Nachweise der fachlichen Qualifikation (einschlägiges Hochschulstudium) und spezieller Kenntnisse (Referenzliste) der leitenden Archäologin bzw. des leitenden Archäologen
- Grundbuchauszug/-auszüge

Ihre Formularsitzung läuft nach 60 Minuten Inaktivität ab, beachten Sie daher auch die Möglichkeit des Zwischenspeicherns!

Empfänger

Bundesdenkmalamt
Hofburg, Säulenstiege
1010 Wien
Signatur

Signatur

Dieser Antrag muss zur Einreichung von dem:der Antragsteller:in bzw. dessen:deren Vertreter:in elektronisch unterschrieben werden. Die Signatur erfolgt mit ID-Austria. Dafür kann sowohl eine persönliche als auch eine dienstliche Signatur verwendet werden. Die Signatur muss lediglich dem:der Antragsteller:in bzw. dessen:deren Vertreter:in zugeordnet werden können. Weitere Informationen zur ID-Austria
 

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