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Ansuchen um Förderung gem. § 32 DMSG

Fortschrittanzeige

Ansuchen um Förderung gem. § 32 DMSG

Die Förderung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen (kurz ARR in der geltenden Fassung) sowie der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz, BGBl 533/1923 idgF und dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBl 60/1993 (Denkmalpflegeförderung).

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Empfänger

Bundesdenkmalamt
Hofburg, Säulenstiege
1010 Wien

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