Bundesdenkmalamt
Hofburg, Säulenstiege
1010 Wien
Zu den Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen entstehen, oder die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden, können im Rahmen der finanzgesetzlichen Möglichkeiten Zuschüsse gewährt werden (Denkmalschutzgesetz).
Für die Vergabe von Subvention durch den Bund gilt die „Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen" (kurz ARR in der geltenden Fassung) sowie die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz, BGBl 533/1923 idgF und dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBl 60/1993 (Denkmalpflegeförderung).
Bitte beachten Sie