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Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung

Ich verpflichte mich,
a) alle Ereignisse, welche die Voraussetzungen für die Förderung ändern, sofort der Arbeiterkammer Kärnten bekannt zu geben
b) die widmungsgemäße Verwendung der Förderung nachzuweisen und dem Amt der Kärntner Landesregierung und der Arbeiterkammer Kärnten jederzeit die Überprüfung der im Antrag gemachten Angaben zu gestatten
c) die erhaltene Förderung in voller Höhe zusätzlich einer Verzinsung von drei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zurückzuzahlen, wenn ich über wesentliche Umstände unvollständige oder falsche Angaben gemacht habe, die der Förderung zugrundeliegenden Maßnahmen nicht durchgeführt wurden bzw. Aufwendungen nicht angefallen sind, die Förderung nicht widmungsgemäß verwendet oder die Förderungsbedingungen nicht eingehalten wurden, oder, soweit bei der Förderung vorgesehen, Berichte nicht erstattet, Nachweise nicht beigebracht oder Überprüfungen nicht ermöglicht wurden.

Ich erkläre mich mit der Erfassung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten ausdrücklich einverstanden. Diese werden nur im Rahmen der Arbeitnehmerförderung verwendet. Eine Übermittlung meiner Daten erfolgt nur an jene Stellen, die mit der Abwicklung der beantragten Förderungen nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen betraut sind. Eine darüber hinaus gehende Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.
 
 
 

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